Mit Träger ist gemeint, wer ist verantwortlich für die Betriebsführung der Einrichtung. Hier sollte man, wenn der Träger mehrere Sparten aufweist z.B. ambulante Pflege, stationäre Pflege, Jugendhilfe, Wiedereingliederung etc. diese evtl. als separate Unterträger ausweisen, da für die jeweilige Sparte unterschiedliche Personen verantwortlich sein können, bzw. auch unterschiedliche Zentralen zuständig sind. Ebenfalls kann man in einem späteren Schritt die Einrichtungen der jeweiligen Sparte zuordnen.